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Gericht erlaubt Aufnahmen von SEK-Einsätzen
24.08.2010
Die Polizei darf der Presse das Fotografieren von Polizeieinsätzen nicht mit der Begründung verbieten, es drohe eine Enttarnung von Spezialeinsatzkräften. Dies hat kürzlich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim entschieden. Die Richter gaben damit der Berufung des Zeitungsverlags Schwäbisch Hall statt, der sich gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart gewehrt hatte. www.spiegel.de