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Oberlandesgericht kippt „Knipsgebühr“ für Potsdamer Schlösser
23.02.2010
Das Brandenburger Oberlandesgericht (OLG) hat die so genannte Knipsgebühr für Potsdamer Kulturdenkmäler gekippt. In einem Berufungsverfahren wiesen die Richter Klagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) gegen zwei Fotoagenturen und einen Fotografen auf Unterlassung und Schadenersatz ab, wie eine Gerichtssprecherin in Brandenburg/Havel mitteilte. Zur Begründung führte das OLG an, es gebe kein Vorrecht des Eigentümers auf Verwertung der Bilder seines Eigentums.

Die Stiftung hatte argumentiert, als Eigentümer das ausschließliche Recht an Fotos und deren gewerblicher Verwertung zu haben. Außerdem habe sie seit 2005 durch ihre Parkordnung ein Verbot von Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken verhängt. Deshalb klagte die Stiftung gegen einen Fotografen, der eine DVD unter anderem mit Potsdamer Parkanlagen und Schlössern erstellt hatte, sowie gegen zwei Fotoagenturen, die im Internet Bilder der Schlösser zum Download gegen Gebühr bereitstellten. Das Landgericht Potsdam hatte den Klagen im November 2008 zunächst stattgegeben.

Das OLG entschied dagegen, dass der Fotograf das Recht habe, „den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Fotos und Filmen zu ziehen“. „Andernfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich“, begründete der 5. Zivilsenat. Die Besucher der Parkanlagen seien auch nicht aufgrund der Parkordnung verpflichtet, gewerbliche Aufnahmen zu unterlassen. Die Richter verwiesen darauf, dass die Länder Berlin und Brandenburg der SPSG das Eigentum an den Parks und Schlössern deswegen übertragen hätten, damit diese „gepflegt, bewahrt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“ werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ Revision beim Bundesgerichtshof zu. (Aktenzeichen - 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09)
Quelle: www.ad-hoc-news.de/oberlandesgericht-oberlandesgericht-kippt--/de/Politik/21066211
 
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