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Kritik an einstweilige Verfügung gegen das Satiremagazin Titanic
12.07.2012
Das Journalistenzentrum Deutschland sieht die einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichts vom 10. Juli 2012 gegen die Zeitschrift Titanic als satirefeindlich und somit als Angriff auf die Presse- bzw. Satirefreiheit. Das Satiremagazin hat auf dem Titelblatt das Abbild des Papstes Benedikt XVI mit einem gelben Fleck auf seiner Soutane abgebildet und mit der Schlagzeile „Die undichte Stelle ist gefunden“ betitelt. Das Landgericht Hamburg begründete die einstweilige Verfügung mit einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Papstes.

Die im Journalistenzentrum Deutschland organisierten Berufsverbände DPV und bdfj kritisieren diese Entscheidung und sehen hier keine Verletzung der religiösen Gefühle von Katholiken. Als Person des öffentlichen Lebens muss sich auch der Papst einer karikierten Fotomontage stellen. Ein Magazin wie Titanic darf nicht in seiner Meinungs- bzw. Satirefreiheit beschnitten werden.

Die so genannte Öffentlichkeitssphäre betrifft das Wirken einer Person in der Öffentlichkeit, einem Bereich, in den sich diese Person ganz bewusst hineinbegeben hat. Dies ist beim Papst als öffentliche Person der Fall, so die Sichtweise des Journalistenzentrum Deutschland. Die Berufsverbände ermuntern das Magazin Titanic, die Entscheidung des Landgerichts Hamburg nicht hinzunehmen.

Das Journalistenzentrum Deutschland wird durch zwei Berufsverbände getragen. Der DPV Deutscher Presse Verband – Verband für Journalisten, gegründet 1989, ist mit ca. 8000 Mitgliedern die tariffreie Spitzenorganisation der hauptberuflich tätigen Journalisten. Die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten wurde 2007 gegründet und ist die Vertretung der zweitberuflich tätigen Journalisten. www.journalistenverbaende.de
 
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